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Arbeitsrecht

"Vollzeitarbeit ist nichts schlimmes, wenn es das ist, was Sie gerne tun wollen. Das ist der Punkt, in dem sich „Arbeit“ und „Berufung“ unterscheiden." 

Timothy Ferriss, amerikanische Autor und Unternehmer

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Im Arbeitsrecht wird das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geregelt.

Zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber besteht ein Über-/Unterordnungsverhältnis, was zu teilweiser Abhängigkeit in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber führt. Deshalb hat in den gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts der Schutz des Arbeitnehmers einen besonders hohen Stellenwert. Die gesetzlichen Mindestanforderungen sollen dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer nicht benachteiligt wird.

Für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich wie gerichtlich z. B. in den folgenden Bereichen:

  • Abwehr von Abmahnungen und Kündigungen

  • Überprüfung von Verträgen (Arbeitsverträge, Aufhebungs-verträge, Abfindungsverträge etc.)

  • weitere arbeitsrechtliche Angelegenheiten:

    • Kündigungsschutz

    • Urlaubsansprüche

    • Teilzeitansprüche

    • Befristung

  • Überprüfung und Verbesserung von Arbeitszeugnisses

Für Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber werden wir z. B. in den folgenden Bereichen tätig:

  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abfindungsverträgen

  • Abwehr von Lohn- und Gehaltsforderungen

  • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen

  • Beratung zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung und Aufhebungsverträge

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