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Verkehrsrecht

"Das Auto ist jene technische Erfindung, welche die Anforderungen an die Reaktionsgeschwindigkeit der Fußgänger beträchtlich gesteigert hat."

Lothar Schmidt, deutscher Politologe und Schriftsteller

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“Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes abzuwickeln. (…)“

 

(OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.12.2014 - 22 U 171/13)

Täglich sind wir alle ab dem Zeitpunkt des Verlassens der Haustür als Verkehrsteilnehmer unterwegs. Egal ob Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger - für alle gilt das Verkehrsrecht.   

Schnell kann es daher passieren, dass Sie ungewollt Beteiligter in einem Verkehrsunfall sind. Egal ob als Unfallverursacher oder Geschädigter - wir helfen Ihnen dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren und/oder Ihre Ansprüche aus dem Verkehrsunfall durchzusetzen. Hierzu zählen im Einzelnen:

  • Sachverständigenkosten

  • Reparaturkosten

  • Wiederbeschaffungsaufwand

  • Nutzungsausfallentschädigung

  • Mietwagenkosten

  • Schmerzensgeld

  • Heilbehandlungskosten

  • Haushaltsführungsschaden

  • Ab- und Anmeldekosten

  • Abschleppkosten u. a. 

Ein Verkehrsunfall kann für den Verursacher jedoch auch noch weitere Probleme mit sich führen. Es können strafrechtliche Konsequenzen oder Bußgelder im Ordnungswidrigkeitenverfahren drohen, insbesondere wegen:

  • Unerlaubten Entfernens vom Unfallort, § 142 StGB

  • eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, § 315b StGB

  • Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB

Weitere Konsequenzen können sein:

  • Entzug der Fahrerlaubnis oder die Durchsetzung eines Fahrverbotes

  • Fahrtenbuchauflagen

Selbstverständlich übernehmen wir auch Ihre Vertretung im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.

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