top of page
xx_edited_edited_edited.png

Familienrecht

“Als sie einander acht Jahre kannten

(und man darf sagen: sie kannten sich gut)

kam ihre Liebe plötzlich abhanden.

Wie andern Leuten ein Stock oder Hut.“

Erich Kästner, Sachliche Romanze

FamR_edited.jpg

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, der Familie und der Verwandtschaft.

Familienrechtliche Angelegenheiten sind meist sehr emotional und belastend für alle Beteiligten. Daher ist es erforderlich, dass der Anwalt in der Beratung und Vertretung zwar konsequent, aber trotzdem besonnen und mit einem gewissen Einfühlungsvermögen in die Angelegenheit hinein geht.

Grundsätzlich ist unsere familienrechtliche Vertretung daher auf eine individuelle einvernehmliche Lösung ausgerichtet. Sollte eine solche Lösung nicht möglich sein, vertreten wir unseren Mandanten mit Rücksicht aber konsequent.

Wir beraten und vertreten Sie gern zu den folgenden Themengebieten im Bereich des Familienrechts:

  • Beratung zu und Entwurf von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Lebenspartnerschaft

  • Recht der „nichtehelichen Lebensgemeinschaft“

  • Scheidung

  • Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern)

  • Versorgungsausgleich

  • Vermögensauseinandersetzung bei Ehegatten (insb. gemeinsamer Hausrat, Immobilien, Konten, Unternehmen)

  • Sorgerecht

  • Umgangsrecht

  • Unterhaltsrecht, insbesondere Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt, Elternunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Trennungsunterhalt

  • Einstweilige Anordnung (Umgang und Unterhalt)

  • Mediation

bottom of page