top of page
xx_edited_edited_edited.png

Ausländerrecht

"Die, die Schutz brauchen und suchen, sollen Schutz bekommen. Und im Übrigen will ich noch mal darauf hinweisen, trotz aller kritischen Umfragen: Über 90 Prozent der deutschen Bevölkerung sagen nach wie vor: Wer vor Terror, Krieg und Verfolgung flieht, soll in Deutschland die Möglichkeit der Aufnahme und des Schutzes haben. Ich finde das wunderbar."

Angela Merkel, Bundeskanzlerin a.D.

AusländerR.jpg

Die gesetzlichen Regelungen des Ausländerrechts sind stetig im Wandel. Dabei ist zu unterscheiden, ob ein EU-Bürger in jedem beliebigen EU-Land leben und arbeiten kann, mithin Freizügigkeit genießt, oder ob ein Staatsangehöriger aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) in Deutschland für eine gewisse Zeit oder dauerhaft seinen Aufenthalt begründen möchte. 

Durch die zahlreichen Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre im Ausländerrecht kann es schwierig sein, den für den Ausländer passenden Weg für die Erlangung eines Aufenthaltsrechts zu finden. Wir stehen Ihnen beratend und unterstützend zur Seite.

Asyl

Sie sind als Flüchtling nach Deutschland gekommen und haben bereits einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Halberstadt gestellt?

Dann befinden Sie sich nun im Asylverfahren beim BAMF.

Wir beraten und vertreten Sie während des gesamten Asylverfahrens gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Sie haben einen negativen Bescheid vom BAMF erhalten?

Wir beraten Sie zu den Erfolgsaussichten einer Klage, reichen die Klage für Sie ein und begründen diese. Wir vertreten Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Wichtiger Hinweis: Den Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann nur in besonderen Ausnahmesituationen von einem Rechtsanwalt gestellt werden. In der Regel müssen Sie den Asylantrag selbst stellen. Anschließen können wir Ihnen unterstützend zur Seite stehen.

Aufenthalt

Sie möchten mit einen Visa in die Bundesrepublik einreisen und/oder hier einen Aufenthalt erlangen oder erweitern und nun gibt es Schwierigkeiten mit der Ausländerbehörde und der gewünschten Aufenthaltserlaubnis?

Wir beraten Sie zu den einzelnen Möglichkeiten und der Vorgehensweise und übernehmen die Vertretung gegenüber der Ausländerbehörde.

Wir beraten Sie auch gern hinsichtlich weiterer Möglichkeiten Aufenthaltsrechte aus der Vielzahl von Gesetze und Normen zu erlangen. 

Einbürgerung

Sie leben bereits seit längerer Zeit mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und sind nun an dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit interessiert?

Die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ist ein langer Prozess, welcher sehr gut vorbereitet werden muss. Der Behörde müssen dabei viele Nachweise und Unterlagen vorgelegt werden.

Wir beraten Sie zu dem Einbürgerungsverfahren, beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie gern gegenüber der Einbürgerungsbehörde.

bottom of page