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Ordnungswidrigkeitenrecht

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© Figuren von der Marke Playmobil

Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört im weiteren Sinn zum Strafrecht und beschäftigt sich hauptsächlich mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Es kommen aber neben den Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung auch Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften (z.B. Verletzung der Meldepflicht), Verstöße gegen Gewerberecht (z. B. Nichtanmeldung eines Gewerbes), Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (z. B. Lärmbelästigung) oder zur Zeit aktuell, Verstöße gegen Coronaschutzverordnungen der Länder (z. B. Verletzung der Maskenpflicht, des Mindestabstandes etc.) und vieles andere in Betracht.

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, bei der als Sanktion eine Verwarnung oder Geldbuße verhängt wird. Regelmäßig wird im Ordnungswidrigkeitenrecht eine Geldbuße verhängt, außer es handelt sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Dann kommt zusätzlich ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten in Betracht und/oder ein Eintrag in das Fahreignungsregister in Flensburg.

Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts gern in den folgenden Bereichen:

  • Beratung, ob Sie auf einen Anhörungsbogen in einem Bußgeldverfahren reagieren sollten

  • Bußgeldbescheid (Wir beraten und vertreten Sie im gesamten Bußgeldverfahren, insbesondere legen wir Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und beantragen Akteneinsicht. Der Akteninhalt wird mit dem Betroffenen besprochen, um eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.)

  • insbesondere stehen wir Ihnen auch zu folgenden Themen beratend und unterstützend zur Seite:

    • Fahrverbot

    • Fahrerlaubnisentzug

    • Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße

    • Telefonieren am Steuer

    • Missachtung der Abstandsregelungen

    • "Spaziergänge" bezüglich Covid-19

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