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Sonstige Rechtsgebiete

"Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann."

Norbert Blüm, Politiker

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Wir beraten und vertreten Sie außerdem in dem Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), dem Vertragsrecht und dem Erbrecht. 

Nicht jeder kann alles wissen und können. Unsere Anwälte haben daher ihre Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte, in welchen wir Ihnen mit Erfahrung zur Seite stehen, sie beraten und vertreten.

 

Sollten Sie Ihre Probleme in unseren Rechtsgebieten nicht wieder finden, können wir Sie möglicherweise durch unser Netzwerk mit einer Empfehlung eines Kollegen oder einer Kollegin unterstützen.

IfSG

Der § 20a IfSG regelt die einrichtungsbezogene Nachweispflicht seit dem 15.03.2022 in medizinischen Einrichtungen. Betroffen von diesen Regelungen sind grundsätzlich alle Beschäftigten im Gesundheitswesen, also auch die Verwaltungsangestellten, der Hausmeister oder die Küchenkräfte.

Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Gruppen:

  • vor dem 16.03.2022 beschäftigte „Altarbeitnehmer“

  • ab dem 16.03.2022 eingestellte „Neuarbeitnehmer“

Für die betroffenen Neuarbeitnehmer gilt ein gesetzliches Tätigkeitsverbot ab dem 16.03.2022, wenn sie keinen Nachweis im Sinne von § 20a IfSG vorlegen können. Für die Altarbeitnehmer gilt nicht automatisch ein gesetzliches Tätigkeitsverbot. Ob ein solches angeordnet wird, liegt im Ermessen des zuständigen Gesundheitsamtes. 

Wir beraten und vertreten Sie gern zu allen arbeitsrechtlichen Problemstellungen zu diesem Thema, insbesondere

  • Kündigungen des (dem Gesundheitsamt vorgreifenden) Arbeitgebers

  • Kündigungen aufgrund eines vom Gesundheitsamt angeordneten Tätigkeitsverbotes

  • Entgeltersatzleistung und Arbeitslosengeld

  • (unbezahlte) Freistellung

  • Abmahnungen

Gern helfen wir Ihnen auch bei dem verwaltungsrechtlichen Verfahren beim zuständigen Gesundheitsamt und bei einem drohenden oder bereits ergangenen Bußgeldbescheid aufgrund der Nichtvorlage eines Nachweises im Sinne des Gesetzes.

Auch bei anderen Problemen durch das IfSG (z.B. Kürzung des Arbeitslohns durch den Arbeitgeber aufgrund einer Quarantäne, Bußgelder aufgrund des Nichttragens einer Mund-Nasen-Bedeckung etc.) können Sie gern Kontakt zu uns aufnehmen. 

Vertragsrecht

Wir beraten und vertreten Sie bei allen wichtigen Fragen des Vertragsrechtes. Eine zuverlässige und kompetente Hilfe erhalten Sie in den folgenden Bereichen:

  • Vorbereitung von Verträgen und deren Überprüfung (insbesondere Kaufverträge, Miet-und Pachtverträge, Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge etc., Werk- und Dienstverträgen, Erbschaftsverträge)

  • Kauf- und Verkaufsvereinbarungen

  • Beendigung von Verträgen

Erbrecht

Durch einen Todesfall kommt es automatisch zu einer Konfrontation mit dem Erbrecht, insbesondere wenn der Erblasser sich zu Lebzeiten keine oder zu viele Gedanken über seinen Nachlass gemacht hat. Wir beraten und vertreten Sie daher in den folgenden Bereichen des Erbrechts:

  • Erbfolge (gesetzlich oder durch Testament festgelegt)

  • Erben (Ehepartner, Kinder etc.)

  • Pflichtteilsrecht

  • Überprüfung und Beratung zu Testamenten, deren Widerruf, Anfechtung und Auslegung

  • Erbenauseinandersetzung bei Erbengemeinschaften

  • Erbausschlagung

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