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Strafrecht

"Wir Strafverteidiger sind gezwungen, uns mit den unangenehmsten Menschen auf diesem Planeten zu beschäftigen, mit Menschen, die richtig und falsch nicht unterscheiden können, die vor Gericht lügen, um zu bekommen, was sie wollen, mit Menschen, die sich nicht dafür interessieren, wer im Laufe eines Verfahrens verletzt wird. Es ist unsere Arbeit - die uns auferlegte Pflicht - als Strafverteidiger, unsere Mandanten vor solchen Menschen zu beschützen."

Cynthia Roseberry, amerikanische Anwältin

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In kaum einem anderen Rechtsgebiet greift der Staat so massiv in das Leben ein wie im Strafrecht durch das Strafverfahren. Dabei ist der Beschuldigte den Strafverfolgungsbehörden meist hilflos ausgeliefert. 

Ohne den Beistand eines Strafverteidigers, der ihm in jedem Abschnitt des Verfahrens zur Seite steht, sinken die Chancen für den guten Ausgang des Verfahrens für den Beschuldigten erheblich.

Unsere Aufgabe als Strafverteidiger ist es, Ihnen zur Seite zu stehen, für Sie da zu sein und einzustehen sowie für Ihr Recht zu kämpfen. Wir sorgen für ein faires Verfahren und Waffengleichheit.

Ermittlungsverfahren

Jedem kann es passieren, in den Fokus eines Ermittlungsverfahrens zu geraten. Das Ermittlungsverfahren ist der erste und regelmäßig auch der wichtigste Abschnitt des Strafverfahrens. 

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei können zur Aufklärung einer Straftat auf viele Maßnahmen zurückgreifen. Unter Umständen ist es sinnvoll, gegen solche Ermittlungsmaßnahmen vorzugehen. Zu den wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen gehören:

  • Beschuldigtenvernehmung

  • Einholung von Auskünften (bspw. von Banken)

  • erkennungsdienstliche Behandlung (Lichtbilder, Fingerabdrücke)

  • Haus- und Wohnungsdurchsuchungen

  • Kommunikationsüberwachung

Nach Beendigung der Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren (vorläufig) einstellen, den Erlass eines Strafbefehls beantragen oder Anklage an das zuständige Gericht erheben. 

Sie haben ein Vorladung von der Polizei erhalten oder es hat eine Durchsuchung oder Verhaftung stattgefunden? In Ihrem Briefkasten haben Sie eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl vorgefunden?

Als erste Regel gilt: Schweigen Sie zu den Tatvorwürfen! oder anders ausgedrückt: Wie reden Sie mit der Polizei?

1. Gar nicht!

2. Gar nicht!

3. Überhaupt gar nicht! 

Unüberlegte Äußerungen oder Rechtfertigungsversuche können zu einem Nachweis der Tat oder einer härteren Bestrafung führen. Wir stehen Ihnen unterstützend zur Seite, indem wir Akteneinsicht beantragen können, um anschließend gemeinsam mit dem Beschuldigten eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

Strafverfahren

Eine Hauptverhandlung findet statt, wenn die Staatsanwaltschaft öffentliche Anklage gegen den Beschuldigten erhoben hat und das zuständige Gericht das Hauptverfahren eröffnet. Wenn gegen einen erhaltenen Strafbefehl Einspruch eingelegt wurde, kommt es ebenfalls zur Hauptverhandlung.

Als Strafverteidiger werden wir die Verteidigung während des Hauptverfahrens aktiv führen und Zeugen, Dokumente sowie andere Beweismittel in den Prozess einführen, die zur Entlastung des Angeklagten beitragen. Während der Gerichtverhandlung(en) haben wir zu jedem Zeitpunkt die Chancen und Erfolgsaussichten des Verfahrens im Blick und können dadurch entsprechend beraten und verteidigen. So kann z. B. eingeschätzt werden, ob und wann es sinnvoll erscheint, eine Einlassung abzugeben. Ebenso ist ein Beratung hinsichtlich einer Urteilsabsprache im Strafverfahren möglich. 

Das Hauptverfahren endet, wenn keine Einstellung erfolgt, mit einem Urteil durch das Gericht. Dies kann einen Freispruch des Angeklagten bedeuten, aber auch eine Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe.

Nach ergangenem Urteil können sowohl wir als Strafverteidiger als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Gern stehen wir Ihnen auch unterstützend in Ihrem Rechtsmittelverfahren (Berufung oder Revision) zur Seite. 

Strafvollstreckung

Nach der Verurteilung zu einer Haftstrafe enden die Rechte des Verurteilten und die Tätigkeit des Strafverteidigers nicht. In den Bereich des Strafvollstreckungsrechts fallen u. a.:

  • Einzug verhängter Geldstrafen

  • Entzug der Fahrerlaubnis oder die Durchsetzung eines Fahrverbotes

  • Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe

  • Vollstreckung verhängter Maßregeln zur Besserung und Sicherung

  • Maßnahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

  • Maßnahmen der Lockerung des Strafvollzuges

  • möglicher Erlass der Reststrafe und deren Aussetzung zur Bewährung

Adhäsion und Nebenklage

Unsere Strafrechtskenntnisse und jahrelange Erfahrung nutzen wir auch für die Beratung und Vertretung der Opfer von Straftaten. Dazu gehören im Einzelnen:

  • Fertigung und Stellen von Strafanträgen und Strafanzeigen bei Polizeibehörden oder der Staatsanwaltschaft

  • Vertretung der Opfer im Nebenklageverfahren (Beteiligung im Strafverfahren auf Seiten der Staatsanwaltschaft) oder

  • Vertretung der Opfer im Adhäsionsverfahren (Verfahren parallel zum Strafverfahren, in dem zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend gemacht werden können)

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