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Mietrecht

"Das Instandhalten der Wohnung obliegt dem Vermieter. Das Gegenteil regelt der Mietvertrag."

Ulrich Erckenbrecht, deutscher Schriftsteller und Aphoristiker

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In kaum einem Land in Europa wohnen so viele Menschen zur Miete wie in Deutschland. Mehr als die Hälfte der Deutschen wohnen zur Miete. Dies hat einen geschichtlichen Hintergrund:

Nach dem 2. Weltkrieg waren viele deutsche Städte zerstört. Es musste daher für die Menschen schnell neuer Wohnraum geschaffen werden, obwohl es zeitgleich nicht genügend Kapital gab. Es wurden durch den Staat Mietwohnungen geschaffen. Die Menschen sind aufgrund der günstigen Mietpreise gern in den Mietwohnungen geblieben. Auch in der DDR war es für die Menschen lohnenswerter in Mietwohnungen zu leben, da der Erwerb einer eigenen Immobilie lediglich eingeschränkt möglich war. Auch die immer mehr steigenden Immobilienpreise spielen eine große Rolle in diesem Zusammenhang. 

Es gibt viel Konfliktpotenzial zwischen einem Vermieter und seinem Mieter. Die Unstimmigkeiten sind gerade bei Themen wie Mietminderungen, Mieterhöhungen, Schäden der Mietsache oder einer Eigenbedarfskündigung sehr hoch.

 

Gegenstand unserer Tätigkeit ist es daher, die Rechte und Pflichten, welche sich aus einem Mietvertrag ergeben, zu prüfen und Sie entsprechend zu beraten und zu vertreten. Wir werden in den folgenden Bereichen für Sie tätig:

  • Beratung vor Abschluss eines Mietvertrages 

  • Beratung ob, in welchem Umfang und ab wann eine Mietminderung berechtigt ist

  • Erstellung einer wirksamen Mängelrüge mit den Folgen des Beseitigungsanspruchs und der Mietminderung

  • Prüfung der Mängelanzeigen von Mietern 

  • Durchsetzung von Mieterhöhungen

  • Beratung und Vertretung zur Beendigung eines Mietverhältnisses

  • Beratung wann und wie das Mietverhältnis gekündigt werden kann und welche Fristen Sie zwingend einhalten müssen

  • Fertigung und Einreichung einer Räumungsklage

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